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Vorkaufsrecht

    Bei einem vereinbarten Vorkaufsrecht kann der Inhaber des Vorkaufsrecht einem bestehenden Kaufvertrag mit einem Dritten entgegenwirken und verlangen, dass der Verkäufer stattdessen mit ihm einen Kaufvertrag zu gleichen Bedingungen abschließt. Juristisch gesehen wären beide Kaufverträge für den Verkäufer bindend. Da dies zu erfüllen unmöglich ist, wird in der Regel vereinbart, dass der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und einem Dritten unwirksam wird, wenn ein Anderer ein Vorkaufsrecht geltend macht.

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