UAP
UAP oder Universal-Ad-Package: Hiermit sind die standardisierten Onlinewerbeformate Leaderboard bzw. Superbanner (728×90), Skyscraper (120×600) bzw. Wide-Skyscraper (160×600) gemeint.
UAP oder Universal-Ad-Package: Hiermit sind die standardisierten Onlinewerbeformate Leaderboard bzw. Superbanner (728×90), Skyscraper (120×600) bzw. Wide-Skyscraper (160×600) gemeint.
Upselling: Der Kunde bekommt ein teureres Produkt angeboten, z.B. ein Auto mit Zusatzausstattung. Siehe auch crossselling
URL steht für „Uniform Resource Locator“ und ist eine eindeutige Internetadresse unter der eine Website aufgerufen werden kann.
Blogs, Forum, Social-Network, Wikipedia, youtube und co: Das sind die Plattformen für User-Generated-Content. Der Begriff ist selbsterklärend: Besucher erstellen Inhalte und veröffentlichen sie auf Websites. Es gibt kein Monopol professioneller Redakteure, sondern alle können ihre Sicht-, Denkweisen und Meinungen publik machen. Gerade große Medienmarken und etablierte Medien verunglimpfen immer noch gerne User-Generated-Content (UGC) als minderwertig. Es zeigt sich aber, dass User, die sich mit Leidenschaft und Begeisterung einem Thema widmen, oft selbst bessere Spezialisten mit umfangreicherer Fachkenntnis sind als zum Beispiel ausgebildtete Redaktuere. User-Generated-Content wird aber klassisch medialen Content nicht auf allen Gebieten ersetzen können. Redakteure, die ihr Handwerk wie Recherche und Schreibe beherrschen oder professionelle Filmemacher werden immer ihre Leser, Zuschauer und User erreichen. Und die oft beschworene Schwarmintelligenz, die sich in Wikipedia ausdrückt, kann auch zu Schwarmschwachsinn werden. Nichtsdestotrotz: User-Generated-Content beflügelt auch die Demokratisierung, in dem es Machtstrukturen und ein politische Meinungsmonopol aufweichen kann.
Mit UX-User Experience ist die Erfahrung des Nutzers auf der Website gemeint. Auch Google bezieht in seine Bewertung die Anzahl der Seitenaufrufe pro Visit und die Verweildauer in das Ranking mit ein. Diese Faktoren sind ein Indikator für die Relevanz der Webseite bezüglich des Suchbegriffes. Ebenfalls ist die UX entscheidend für die Conversion. Website-Traffic wird zum Teil aufwändig und teuer generiert, so muss der User – wenn er zum Beispiel auf einer Shop-Seite ist -idealerweise auch kaufen, sich zumindest als Lead qualifizieren.
Ein Vertical ist ein Zusammenschluss mehrerer Internetangebote (Webseiten) mit dem Zweck der gemeinsamen Vermarktung (Ad-Network) und des Austausches von Content (Content-Network). So kann eine Themenseite des Vertical-Betreibers, der auch als Vermarkter auftritt, Inhalte der anderen Vertical-Teilnehmer haben. Beispiele sind netletix.com mit dem Angebot netzathleten
Mit Viewability wird im Onlinemarketing die Sichtbarkeit eines Werbemittels gemeint. Es hat sich ein Viewability-Standard von 50/1 etabliert (s. IAB). Das bedeutet, dass mindestens 50% eines Banners mindestens 1 Sekunde für den User sichtbar sein muss. Google nennt dies Active View. Die GroupM, eines der größten Agenturnetzwerke, plant für seine Kunden den 100/1 Standard einzuführen, d.h. 100% des Werbemittels muss mindestens 1 Sekunde lang sichtbar sein, damit die Werbeleistung erbracht ist.
Mit dem Begriff Visit (VI) sind im Onlinemarketing die Website-Besuche oder auch Sitzungen gemeint. Ein Visit besteht aus ein bis mehreren Seitenaufrufen (PI). Das Verhältnis von PI/VI ist ein Indikator für die Attraktivität der Internetpräsenz. Ein User, der eine Webseite besucht aber nicht weiter klickt, findet diese Seite so die Annahme weniger ansprechend. Eine davon abgeleitete Kennzahl ist die Absprungrate.
Bei einem vereinbarten Vorkaufsrecht kann der Inhaber des Vorkaufsrecht einem bestehenden Kaufvertrag mit einem Dritten entgegenwirken und verlangen, dass der Verkäufer stattdessen mit ihm einen Kaufvertrag zu gleichen Bedingungen abschließt. Juristisch gesehen wären beide Kaufverträge für den Verkäufer bindend. Da dies zu erfüllen unmöglich ist, wird in der Regel vereinbart, dass der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und einem Dritten unwirksam wird, wenn ein Anderer ein Vorkaufsrecht geltend macht.
VR – Virtual Reality: Die Begriff virtuelle Realität beschreibt eine digitale Welt. Dabei ist nicht ein bloßes Abbild gemeint, sondern eine gänzlich neue, z.B. aufwändige Online-Spiele oder Internet-Games.