Zum Inhalt springen

Lexikon

Andienungspflicht

    Andienungspflicht: Die Gesellschafter verpflichten sich gegenseitig bei einem Verkauf ihrer Anteile diese zunächst den anderen Mitgesellschaftern anzubieten.

    API

      API oder „Application Program Interface“ ist eine Schnittstelle, die den Austausch von Daten zwischen unterschiedlichen Programmen ermöglicht.

      App

        App ist eigentlich die Abkürzung für Application, also Anwendungsprogramm. Mit Apps werden aber kleine eigenständige Programme bezeichnet, die auf Mobilgeräten wie Smartphones oder Tablets laufen.

        AR – Augmented Reality

          AR oder Augmented Reality bedeutet übersetzt in etwa „Erweiterte Realität“. Ein Beispiel sind halbdurchlässige Brillen, durch die der Nutzer einerseits die Umgebung sehen kann und andererseits zusätzliche Informationen in die Brille projeziert bekommt. Verwandt aber in Abgrenzung dazu steht die Definition des Internetbegriffs VR bzw. Virtual Reality.

          ARPU

            Die Kennzahl ARPU beschreibt den durchschnittlichen Umsatz pro User (Average Revenue Per User).

            ASP

              ASP steht für Application Service Provider. Softwareprogramme werden nicht auf dem Computer installiert, sondern der Anbieter vermietet diese Programme und stellt sie über das Internet zur Verfügung. Der Nutzer hat dazu auf dem Server des Anbieters einen geschlossenen Bereich, den er über den Browser ansteuert (siehe auch SAAS).

              Avatar

                Ein Avatar ist eine selbstgewählte oder gestaltete Grafik eines Nutzer in virtuellen Welten, Chats, Blogs oder Foren, die er in seinem persönlichen Profil hinterlegt.

                Awareness

                  Der Begriff Awareness (Bewusstheit, Aufmerksamkeit) bedeutet im Onlinemarketing die Kenntnis eines Unternehmens oder einer Marke. Dargestellt wird die Awareness als Bekanntheitsgrad. (s.a. Markenbekanntheit)

                  B2B

                    B2B ist die Abkürzung des Marketingbegriffs Business-to-Business. Die beiderseitigen Marktteilnehmer (Anbieter UND Nachfrager) sind Unternehmen. Auf das Internet bezogen: Die User sind keine Privatpersonen, sondern Firmen (siehe auch B2C), die Inhalteanbieter oder Contentersteller auch.